Landkreis Northeim (red). Am Montag kam es im Landkreis Northeim zu insgesamt vier Versammlungen, welche sich thematisch gegen die Corona-Schutzmaßnahmen richteten. Zwei Gegenversammlungen fand in Northeim und Uslar statt.

In Northeim versammelten sich gegen 18.00 Uhr circa 100 Personen zu einer nicht angemeldeten Versammlung im Bereich der "Alten Wache". Durch die Polizei wurde die Zusammenkunft als Versammlung deklariert, eine Versammlungsleiterin oder ein Versammlungsleiter gab sich nicht zu erkennen. Die Teilnehmenden wurden durch die Polizei auf die Abstandsregeln und die FFP2-Maskentragepflicht hingewiesen, diesen Aufforderungen kamen die Teilnehmenden nach. Die Versammlung verlief durch mehrere Straßen und endete gegen 18.45 Uhr wieder am Ausgangspunkt. Die Polizei führte fünf Gefährderansprachen durch, um die Teilnehmenden erneut auf die Maskentragepflicht hinzuweisen. Eine ordnungsgemäß angemeldete Gegenversammlung fand mit bis zu 17 Personen am "Entenmarkt" statt.

Zu einer ordnungsgemäß angemeldeten Versammlung kamen in Uslar circa 35 Personen zusammen. Die Polizei führte mit der Versammlungsleitung ein Kooperationsgespräch und wies die Teilnehmenden zu Beginn der Versammlung auf die Abstandsregeln und die FFP2-Maskentragepflicht hin. Den Auflagen kamen die Teilnehmenden nach, lediglich zwei Gefährderansprachen wurden durch die Polizei durchgeführt. An einer Gegenversammlung beteiligten sich sechs Personen.

In Bad Gandersheim fand eine nicht angemeldete Versammlung mit bis zu 15 Teilnehmenden statt. Nach Ansprache durch die Polizei gab sich keine Versammlungsleiterin und kein Versammlungsleiter zu erkennen, auf die Abstandsregeln und die FFP2-Maskentragepflicht wurde seitens der Polizei hingewiesen. Die Versammlung bewegte sich durch mehrere Straßen der Innenstadt, die Polizei führte im Verlauf der Versammlung zwei Gefährderansprachen durch.

In Hardegsen versammelten sich in der Spitze bis zu 20 Personen zu einer nicht angemeldeten Versammlung gegen die Corona-Schutzmaßnahmen. Diese Zusammenkunft wurde durch die Polizei als Versammlung klassifiziert und die Teilnehmenden wurden auf das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken hingewiesen. Eine Versammlungsleiterin oder ein Versammlungsleiter gab sich nicht zu erkennen. Gegen eine Person wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige eingeleitet, da die Person sich nicht an die vorgeschriebene Maskentragepflicht hielt. Weil die Person zudem ein Messer während der Versammlung bei sich führte, wurde zusätzlich ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet.

Die Polizei verzeichnete bei allen Versammlungen im Landkreis Northeim einen friedlichen und störungsfreien Versammlungsverlauf.

Die Kräfte der Polizeiinspektion Northeim wurden bei den oben genannten Versammlungslagen durch Kräfte der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen sowie die Diensthundeführer aus Göttingen unterstützt.