Northeim (red). Weil er über keine Fahrerlaubnis für sein Kleinkraftrad verfügt, haben Polizeibeamte einem 62 Jahre alten Mann aus Moringen die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet. Die Polizeistreife hatte den Rollerfahrer in der Northeimer Innenstadt angehalten und kontrolliert, nachdem eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren circa 50 Stundenkilometer ergeben hatte.