Nörten-Hardenberg (red). Am Freitag, 24. April 2026, kam es gegen 13:20 Uhr in Nörten-Hardenberg auf der „Göttinger Straße“ zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem E-Scooter.
Eine 24-jährige Frau aus Osterode beabsichtigte, mit ihrem Pkw vom Parkplatz eines Supermarktes über einen abgesenkten Bordstein auf die „Göttinger Straße“ einzufahren. Dabei übersah sie einen E-Scooter, der mit zwei Kindern besetzt war und auf dem Gehweg fuhr.
Kind leicht verletzt
Die 13-jährige Fahrerin des E-Scooters wurde durch den Unfall glücklicherweise nur leicht verletzt und konnte anschließend an eine erziehungsberechtigte Person übergeben werden. Die 12-jährige Mitfahrerin blieb unverletzt.
Verstöße festgestellt
Vor Ort stellten die Polizeibeamten fest, dass für den E-Scooter kein gültiger Versicherungsschutz bestand.
Die Polizei hat die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen und weist in diesem Zusammenhang auf wichtige Regeln im Umgang mit E-Scootern hin. Demnach liegt das Mindestalter bei 14 Jahren. Zudem darf nicht auf Gehwegen gefahren werden, sofern diese nicht ausdrücklich freigegeben sind. Außerdem ist die Nutzung eines E-Scooters nur durch eine Person erlaubt. E-Scooter unterliegen der Versicherungspflicht und müssen mit einem entsprechenden Versicherungskennzeichen versehen sein. Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, das Tragen eines Helms wird jedoch dringend empfohlen.
Mögliche Zeuginnen und Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei Northeim unter der Telefonnummer 05551-91480 zu melden.