Einbeck (aks). In den Osterferien letzten Jahres hat sich ein dramatischer Vorfall in Einbeck ereignet: Ein zehnjähriger Junge wurde im Automuseum PS.Speicher von einem Mitarbeiter einer externen Sicherheitsfirma missbraucht. Heute ist das Urteil gefallen. Der Angeklagte, der sich geständig eingelassen hat, wurde vom Landgericht Göttingen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung wird zur Bewährung ausgesetzt.

Zum Tathergang
Der zum Tatzeitpunkt zehn Jahre alte Junge war mit seiner Familie am 13. April 2017 zu Besuch in dem Automobil- und Motorradmuseum. Dort machte er einen Rundgang durch die Erlebnisausstellung des sechsstöckigen Museums. Der damals 33 Jahre alte Täter war an diesem Tage als Aufsicht tätig. Der ehemalige Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes des PS.Speichers lockte das Kind auf den Dachboden. Dort missbrauchte der kinderlose Ehemann den Jungen sexuell. Der Junge erzählte erst später etwas von dem Vorfall und offenbarte seiner Familie, was ihm widerfahren sei. Der Täter erhielt aufgrund des Vorfalls die Kündigung.

Änderung im Rechtsfolgenausspruch
Das ursprüngliche amtsgerichtliche Urteil wurde im Rechtsfolgenausspruch abgeändert. Ursprünglich war die Tat im April in erster Instanz vor dem Amtsgericht Einbeck verhandelt worden. Der Angeklagte wurde vom Jugendschöffengericht am Amtsgericht Einbeck zu drei Jahren Freiheitsstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Vergewaltigung verurteilt. Da der Angeklagte Berufung einlegte, musste das Landgericht Göttingen den Fall befinden.

Foto: Redaktion

Hinweis der Redaktion: Wir haben unsere ursprüngliche Meldung korrigiert. Es handelte sich bei dem Vorfall nicht um einen Mitarbeiter des PS.Speichers, sondern um einen Mitarbeiter einer externen Sicherheitsfirma, die im PS.Speicher tätig war. Wir bitten unsere Leserinnen und Leser um Beachtung.