Northeim (red). Nach einem Zeugenhinweis konnte ein 23-jähriger Mann aus Northeim in einem PKW Ford Fiesta angehalten und kontrolliert werden. Dieser konnte keine gültige Fahrerlaubnis nachweisen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren "Fahren ohne Fahrerlaubnis" eröffnet. Gegen die 22 Jahre alte Halterin des PKW, die zur Kontrollzeit auf dem Beifahrersitz des PKW saß, wurde ebenfalls ein Strafverfahren eröffnet, "Duldung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis". Als Halter eines PKW ist man verpflichtet, sich vor dem Fahrtantritt davon zu überzeugen, ob der Fahrzeugführer seines PKW im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Macht der Fahrzeughalter dies nicht und der Fahrzeugführer hat keine Fahrerlaubnis macht der Fahrzeughalter sich ebenfalls strafbar.