Northeim (r). Das bevorstehende Wochenende nimmt Bürgermeister Simon Hartmann zum Anlass den Northeimerinnen und Northeimer zu danken, dass sie die strengen Kontaktbeschränkungen pflichtbewusst und solidarisch einhalten. „Wenn wir jetzt alle weiterhin entschlossen handeln, können wir die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus verlangsamen und viele Leben retten“, so Bürgermeister Simon Hartmann.

Auch weitere Kontrollen werde es geben. Bei den gemeinsamen Kontrollen achten Mitarbeiter des Ordnungsamtes und der Polizei besonders auf Folgendes:

Ist in der Öffentlichkeit der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten? Aufenthalt im öffentlichen Raum ist Einzelpersonen gestattet. Zusammenkünfte und Ansammlungen auf höchstens zwei Personen zu begrenzen; ausgenommen: Angehörige und Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben.

Öffentlichen Verhaltensweisen, die das Abstandsgebot von Mensch zu Mensch gefährden sind untersagt (z.B. Gruppenbildung, Picknicken und Grillen). Betreiben von Restaurationsbetrieben, die einen Außer-Haus-Verkauf anbieten, ist zulässig, sofern: Mindestabstand 1,5 m zwischen den Kunden und lediglich eine Person auf 10 qm Alle nicht dringend notwendigen Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann sind untersagt. Insbesondere: Frisöre, Tatoostudios, Nagelstudios, Kosmetikstudios.

Betreibern von Baumärkten ist die Abgabe von Waren an nichtgewerbliche Kunden (Privatkunden) untersagt. Für weitergehenden Information wird auf die Internetseite der Stadt Northeim www.northeim.de verwiesen.

Foto: Stadt Northeim