Northeim/Göttingen (red). Am 20. November 2023 haben Schülerinnen und Schüler des Felix-Klein-Gymnasiums zusammen mit UNICEF Göttingen in Göttingen eine Druckaktion durchgeführt, um Unterstützung für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz zu gewinnen.

Der 20. November ist der internationale Tag der Kinderrechte, denn am 20.11.1989 wurde die UN-Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet. Die Schülerinnen und Schüler haben anlässlich des Aktionstages blaue Hände – die Farbe der universell gültigen Kinderrechte – auf ein weißes Tuch gedruckt, das sie zum Jahresende der Bundestagsabgeordneten Frauke Heiligenstadt überreicht haben.

Damit möchten die Schülerinnen und Schüler ihrem Wunsch, dass Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden, Nachdruck verleihen. Die Schülerinnen und Schüler des Felix-Klein-Gymnasiums in Göttingen setzen sich zusammen mit vielen Kindern und Jugendlichen und UNICEF weltweit für die Stärkung der Kinderrechte ein. Denn extreme Armut, Kriege, Ausbeutung und fehlende Bildungsmöglichkeiten bedrohen das Leben vieler Kinder weltweit.

Die Bundestagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt möchte diese Aktion unterstützen und hat deshalb das Tuch der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas übergeben.

„Ich unterstütze die Forderung uneingeschränkt, die Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern. Auch wenn der Weg dahin noch ein weiter ist, denn dafür braucht es eine 2/3-Mehrheit im Deutschen Bundestag und die Zustimmung durch den Bundesrat. Es ist aber längst überfällig, dass wir diesen Schritt gehen. Die SPD hat schon vor über 10 Jahren einen Gesetzesentwurf, federführend von Thomas Oppermann und Malu Dreyer, geschrieben. Auch das Bundesverfassungsgericht hat längst anerkannt, dass Kinder Träger von Grundrechten sind. Als Rechtssubjekte werden sie allerdings im Grundgesetz nicht genannt. Sie tauchen im Grundgesetz nur als Gegenstand elterlicher Verantwortung auf. Durch eine Verankerung der Kinderrechte in unserer höchsten Wertesammlung – dem Grundgesetz – stärken wir den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen bei ihrer altersgerechten Entwicklung“, so die Bundestagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt.

Die Abgeordnete dankt auch insbesondere den Lehrkräften des FKG und den ehrenamtlichen Mitgliedern von UNICEF in Duderstadt und Göttingen, die mit den Schülerinnen und Schülern zum Thema Kinderrechte arbeiten.

Hintergrund:

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes wurde am 20.11.1989 verabschiedet. Sie garantiert jedem Kind – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialem Status – das Recht zu, gesund und in Sicherheit aufzuwachsen, vor Gewalt und Ausbeutung geschützt und beteiligt zu werden. Deutschland gehörte zu den ersten Unterzeichnern der UN-Kinderrechtskonvention und hat sich damit verpflichtet, die Rechte der Kinder in Deutschland umzusetzen.

Laut Artikel 24 der EU-Grundrechtecharta haben Kinder Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Ihre Meinung muss in Angelegenheiten, die sie betreffen, berücksichtigt werden, und das Wohl des Kindes muss bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, im Vordergrund stehen.

Die Regierungskoalition aus Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der SPD hat sich darauf geeinigt, die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Sie wollen sich dabei an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention orientieren.

Foto: SPD