Northeim (r). Landrätin Astrid Klinkert-Kittel hat sich jetzt in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Regionalplanung zum Thema Windenergie geäußert.

„Ich möchte einige wichtige Tatsachen hervorheben, die in der wichtigen Debatte um die Errichtung von Windenergieanlagen - auch von denen, die es eigentlich besser wissen müssten - häufig verschwiegen werden“, so Landrätin Klinkert-Kittel.

Für das Gelingen der von der Bundesregierung nach Fukushima beabsichtigten Energiewende, spielt neben der Sonnenenergie auch die Windkraft eine entscheidende Rolle.

„Land und Bund drängen deshalb mit Hochdruck auf einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien“, so die Landrätin.

Im Ergebnis bedeute dies, dass die Errichtung von Windenergieanlagen nicht in letzter Konsequenz verhindert werden könne. Um den Ausbau für die Menschen vor Ort so verträglich wie möglich zu gestalten, müssten vielmehr abgestimmte und rechtssichere Planungen auf den Weg gebracht werden. „Wo es keine Regelungen gibt, da reden wir nicht von 1.000 Metern Abstand, nein, da dürfen derzeit Windenergieanlagen mit einem Abstand von 400 Metern zur Wohnbebauung errichtet werden“, macht die Landrätin das Problem exemplarisch deutlich.

Denn nach den Regelungen im Baugesetzbuch sind Windenergieanlagen Bauvorhaben, die im Außenbereich privilegiert sind. Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass Windenergieanlagen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile überall errichtet werden können, wenn dem keine öffentlichen Belange - wie etwa die des Natur- und Artenschutzes - entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

Regelnd eingreifen lässt sich nur durch das Ausweisen von Flächen speziell für die Windenergie. „Nur so lässt sich ein „Wildwuchs“ verhindern“, so Klinkert-Kittel. In der Regel sind Windenergieanlagen dann nur in diesen festgelegten Gebieten zulässig. Dies kann durch die Regionalplanung des Landkreises oder die Bauleitplanung der Städte und Gemeinden erfolgen. Dabei werden dann auch die Interessen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt, die sich in den Verfahren einbringen können.

Da der Landkreis das Regionale Raumordnungsprogramm neu aufstellen muss, hat er den Kommunen angeboten, auch deren jeweiligen Bereiche mit zu beplanen. So ließe sich eine Windenergieplanung aus einem „Guss“ erreichen. Die Städte oder Gemeinden, die sich gegen eine Kooperation entscheiden, wären dann selbst gefordert, entsprechende Regelungen in ihren Flächennutzungsplänen zu treffen.

Eins macht Landrätin Klinkert-Kittel aber auch deutlich: Wenn ein Antrag auf Errichtung einer Windenergieanlage beim Landkreis vorliegt und die Voraussetzungen erfüllt sind, „dann müssen wir genehmigen“, denn darauf bestehe für die Anlagenbetreiber ein einklagbarer Rechtsanspruch.

Foto: Symbolbild