Northeim (r). Der Verwaltungsausschuss der Stadt Northeim hat am 26.08.2019 zum Vorentwurf des Lärmaktionsplans gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Stadt Northeim die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslage) und die frühzeitige Beteiligungen des Landkreises Northeim sowie der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Gandersheim (Behörden) beschlossen.

Aus der Beteiligung innerhalb der Zeit vom 09.09. bis einschließlich 1.10.2019 ist nunmehr vom beauftragten Ingenieurbüro für Lärmschutz ein Entwurf gefertigt worden. Zur Vorbereitung der abschließenden Befassungen in den zu beteiligenden Gremien und anschließender Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Northeim wird der Entwurf erneut 14 Tage öffentlich ausgelegt.

Die öffentliche Auslage des Entwurfs zum Lärmaktionsplan der Stadt Northeim erfolgt in der Zeit vom 09.01. bis einschließlich 24.01.2020:

• Im Rathaus der Stadt Northeim, Abt. 2.1 Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalpflege, Scharnhorstplatz 1, 37154 Northeim während der Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr, Freitag von 7.30 bis 13.00 Uhr (sowie nach Vereinbarung).

• Darüber hinaus liegen Druckexemplare des Entwurfs in einfacher Ausfertigung in den Gemeindebüros der Ortschaften Edesheim, Hammenstedt, Höckelheim. Hohnstedt, Sudheim und Imbshausen aus. Diese können dort zu den jeweiligen Sprechzeiten eingesehen werden.

• Der Vorentwurf des Lärmaktionsplanes kann zusätzlich auch bis einschließlich 24.01.2020 auf der städtischen Webseite unter https://www.northeim.de/wirtschaft-bauen/stadtplanung- stadtentwicklung/laermaktionsplan.html