Berlin (red). 150 Millionen Euro stellt der Bund den Ländern für das Programm „Investitionspakt zur Förderung der Sportstätten“ zur Verfügung. Geld, das die Städte und Gemeinden in der Region dringend gebrauchen können, wie Bundestagsabgeordneter Dr. Roy Kühne betont. „Viele Sportstätten haben noch den Charme längst vergangener Zeiten und entsprechen nicht mehr den heutigen Standards“, betont Kühne. Dieser Investitionsstau solle und müsse weiter abgebaut werden. Bis Freitag, 11. September, können jetzt Städte, Gemeinden und Samtgemeinden entsprechende Anträge auf Förderung bei ihrem zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung einreichen. Gefördert werden Sportstätten (gedeckt oder im Freien) sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen (z. B. Umkleide- und Sanitärräume). Förderfähig sind bauliche Sanierungen und der Ausbau von Sportstätten. Im Falle der Unwirtschaftlichkeit der Sanierung oder Erweiterung ist auch der Ersatzneubau möglich. In besonders begründeten Ausnahmefällen sind auch Neubauten förderfähig, insbesondere wenn in wachsenden Kommunen oder verdichteten Räumen erforderliche Sportstätten fehlen. „Gerade im Hinblick auf die aktuelle Corona-Situation brechen den Kommunen Steuereinnahmen in noch nicht absehbarer Größenordnung weg. Das Förderprogramm kommt deshalb genau zum richtigen Zeitpunkt“, betont Kühne. Der Bund will auch in den kommenden Haushaltsjahren den "Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten" fortführen. Im Beschluss zu den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2021 und zur mittelfristigen Finanzplanung sind von 2021 bis 2023 jeweils weitere 110 Mio. Euro pro Jahr und im Jahr 2024 160 Mio. Euro Bundesmittel vorgesehen.