Northeim (red). Mit Blick auf das derzeit wieder sehr akute Corona-lnfektionsgeschehen, müssen die Maßnahmen zur Kontaktreduzierung und damit der Pandemiebekämpfung wieder verschärft werden.

„Im Rahmen dessen setze ich mich, im Einvernehmen mit dem Ratsvorsitzenden Herr Berthold Ernst nachdrücklich dafür ein, im Rahmen des Hausrechts, die Sitzungen der städtischen Gremien mit sofortiger Wirkung unter Einhaltung der 3G-Regelung abzuhalten. Dies gilt sowohl für die Gremienmitglieder, als auch für die Besucher_innen der Sitzungen“, erklärt Simon Hartmann.

„Die Beschäftigten der Stadtverwaltung sowie weitere Sachverständige werden in der Regel und im Rahmen der technischen Möglichkeiten per Videokonferenztechnik zugeschaltet. Laut dem Erlass des Niedersächsischen Ministerium für lnneres und Sport vom 26.11.2021, können die Kommunen in eigener Verantwortung selbst entscheiden, wie sie einen sachgerechten Sitzungsverlauf im Interesse der Funktionsfähigkeit der Gremien gewährleisten und für ein Mindestmaß an gegenseitiger Rücksichtnahme unter den Mitgliedern der Vertretung sorgen wollen“, so Hartmann weiter.

„In diesem Zusammenhang kommt auch eine Anordnung einer 3-Regelung während der Sitzungen kommunaler Gremien in Betracht. Es dürfen demzufolge nur Geimpfte, Genesene oder Getestete (3G) an den Gremiensitzungen der Stadt Northeim teilnehmen. Dies ist vom Sitzungsvorsitzenden in der jeweiligen Einladung für die Sitzunq so anzuordnen. Alle Personen müssen am Eingang zum Sitzungssaal einen Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesenenbescheinigung, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt, oder einen negativen Testnachweis (offizieller PoC-Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorlegen“; führt Hartmann weiter aus.

„Weiterhin ist dafür Sorge zu tragen, dass Sie beim Betreten und Verlassen der Sitzungsräume, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu lhren Mitmenschen einhalten. Zudem gilt eine Maskenpflicht mit Bedeckung von Mund und Nase mit FFP2-Schutzmasken, beim Eintritt bis zum Verlassen der Örtlichkeit. Während der Sitzung muss die Maske ebenfalls getragen werden. Bitte nehmen Sie bei akuter Erkältungskrankheit nicht an einer Sitzung teil. lch bitte um Verständnis, dass Sitzungsabläufe und Sitzungsorte auch kurzfristig angepasst werden, wenn sich bspw. die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern oder die lnfektionslage weitere Verschärfungen erforderlichen machen. Zudem appelliere ich an die Ratsmitglieder zu einem disziplinierten und schnellen Sitzungsverlauf beizutragen, bspw. mit dem Verzicht auf Wortbeiträge oder die zeitliche Einschränkung der Beiträge. Herzlichen Dank für lhr großes Engagement und lhre Mithilfe in dieser für alle schwierigen Phase“, schließt Hartmann seine Erklärung ab.