Northeim (red). Der für den 21. September 2025 geplante verkaufsoffene Sonntag in Northeim kann stattfinden. Darauf verständigten sich Bürgermeister Simon Hartmann und ver.di-Gewerkschaftssekretär Leon Huesmann in einem gemeinsamen Gespräch im Northeimer Rathaus.
Die Stadt Northeim wird kurzfristig die erforderliche Allgemeinverfügung erlassen. Im Gegenzug verzichtet die Gewerkschaft ver.di auf eine erneute Klage. Parallel dazu nehmen Stadt, Gewerkschaft und die Interessengemeinschaft der Einzelhändlerinnen und Einzelhändler Gespräche über eine freiwillige Selbstverpflichtung auf. Diese soll eine Begrenzung der Anzahl verkaufsoffener Sonntage festlegen und zugleich die Interessen der Beschäftigten berücksichtigen. Damit sollen langfristige Planungssicherheit und ein ausgewogener Interessenausgleich geschaffen werden.
Sowohl Hartmann als auch Huesmann betonten die konstruktive Gesprächsatmosphäre in den vergangenen Tagen. Beide Seiten seien sich bewusst gewesen, dass Kompromisse notwendig sind.
Bürgermeister Hartmann zeigte Verständnis für die Position der Gewerkschaft und erklärte: „Ich habe großes Verständnis für die Position der Gewerkschaft ver.di, die die berechtigten Interessen der Beschäftigten im Einzelhandel vertritt. Die Hinweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hinsichtlich der Würdigung der Interessen des Sonntagsschutzes und der Beschäftigten habe ich sehr selbstkritisch aufgenommen.“ Zugleich hob er die Bereitschaft der Gewerkschaft hervor, in einem gemeinsamen Dialogprozess eine freiwillige Selbstverpflichtung auszuhandeln.
Auch Gewerkschaftssekretär Huesmann sprach von einem Fortschritt: „Die Stadt Northeim hat einen beachtlichen Fortschritt bei der Berücksichtigung der Interessen der Beschäftigten gemacht. Im Vertrauen darauf, in einer zukünftigen Selbstverpflichtungserklärung das bestmögliche Ergebnis für die Beschäftigten zu erzielen, werden wir auf eine Klage gegen die Allgemeinverfügung zur Sonntagsöffnung am 21. September 2025 verzichten.“
Mit Beginn der Verhandlungen soll nun eine langfristige Lösung gefunden werden, die sowohl den Belangen der Beschäftigten als auch den Interessen des Einzelhandels gerecht wird.