Northeim (red). Zur Erhaltung eines befallsarmen und weitgehend rattenfreien Zustands führt die Stadt Northeim vom 3. bis voraussichtlich 23. November 2025 eine großräumige Rattenbekämpfungsmaßnahme durch. Sie betrifft sowohl das Freiland als auch das Kanalnetz und ist Teil einer routinemäßigen Vorsorgeaktion.
Maßnahmen im gesamten Stadtgebiet
Die Bekämpfung findet im gesamten Stadtgebiet statt, in den Ortschaften werden stichprobenartig Maßnahmen durchgeführt. Im Freien werden an stark frequentierten Orten verschlossene Köderboxen aufgestellt, die gegen Witterungseinflüsse gesichert sind. Zum Einsatz kommen Festköderblöcke, die mit dem Wirkstoff Difenacoum behandelt sind.
Hinweise für Eltern und Tierhalter
Eltern und Tierhalter werden gebeten, besondere Aufmerksamkeit walten zu lassen. Gefundene Köder sollten sofort der Abteilung 1.3 Bürgerdienste gemeldet werden. Kinder sollten beim Spielen entdeckte Köder nicht berühren. Zur Sicherheit sind alle Köder mit Bitterstoffen versehen, um eine versehentliche Aufnahme zu verhindern. Bei Verdachtsfällen kann die Giftnotrufzentrale Nord in Göttingen unter der Telefonnummer 0551 19240 kontaktiert werden.
Meldung von Rattenbefall
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, insbesondere an offenen Gewässern, werden gebeten, beobachteten Rattenbefall umgehend der Abteilung 1.3 Bürgerdienste zu melden. So können gezielte Bekämpfungen eingeleitet werden.
Hintergrund: Unterschied zwischen Ratten und Bisam
Immer wieder melden Northeimer Bürgerinnen und Bürger Sichtungen von Ratten – häufig handelt es sich dabei jedoch um Bisamtiere, die an Gewässern leben und leicht mit Wanderratten verwechselt werden können.
Gesetzliche Grundlagen und Prävention
Nach der niedersächsischen Verordnung über die Rattenbekämpfung sind sowohl Grundstücksbesitzende als auch Gemeinden zur Bekämpfung verpflichtet. Wird ein gesundheitlich bedenklicher Rattenbestand festgestellt, muss die Gemeinde eine sogenannte Entrattung veranlassen.
Zur Vorbeugung empfiehlt die Stadt Northeim folgende Maßnahmen:
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Zugänge zu Kellern und Dachböden verschließen
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Öffnungen in Wänden abdichten
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Essensreste und tierische Abfälle ausschließlich über die Biotonne entsorgen
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Keine Lebensmittelreste über die Toilette entsorgen
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Tierfutter nicht offen stehen lassen und Näpfe nach dem Füttern reinigen