Landkreis Northeim (red). Der Kreistag des Landkreises Northeim hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2025 die öffentliche Auslegung des dritten Entwurfs zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) beschlossen. In der Zeit vom 6. Januar 2026 bis 6. Februar 2026 haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die geänderten Inhalte des Entwurfs einzusehen und dazu Stellung zu nehmen.
Die Unterlagen zum dritten RROP-Entwurf sind bereits jetzt auf der Internetseite des Landkreises Northeim abrufbar. Während der Auslegungsfrist können sie zusätzlich über eine digitale Beteiligungsplattform sowie vor Ort im Kreishaus eingesehen werden.
Einsicht online und im Kreishaus möglich
Die vollständigen Unterlagen stehen online unter www.landkreis-northeim.de/rrop sowie auf der digitalen Beteiligungsplattform unter beteiligung-regionalplan.de/northeim3 zur Verfügung.
Darüber hinaus ist eine Einsicht vor Ort im Kreishaus (Anbau) in der „Medenheimer Straße“ 6/8 in Northeim, Zimmer 161, möglich. Die Einsichtnahme erfolgt zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten. Diese ist telefonisch unter 05551 708-398 oder per E-Mail an
Stellungnahmen bis Anfang Februar möglich
Bis einschließlich 6. Februar 2026 können Stellungnahmen zu den geänderten Teilen des dritten RROP-Entwurfs abgegeben werden. Diese sind in den Dokumenten eindeutig gekennzeichnet. Stellungnahmen können schriftlich oder elektronisch per E-Mail an
Hintergrund zur Neuaufstellung des RROP
Das Regionale Raumordnungsprogramm legt Ziele und Grundsätze für die räumliche Entwicklung des Kreisgebietes für die kommenden Jahre fest. Darin werden unter anderem Vorranggebiete für Windenergieanlagen definiert, Aussagen zu Wohn-, Gewerbe- und Industrieflächen getroffen sowie Bereiche festgelegt, in denen Natur und Landschaft, Erholung, Landwirtschaft oder Wald Vorrang haben.
Nach dem Beteiligungsverfahren zum ersten RROP-Entwurf wurde mit Beschluss des Kreistages vom 7. März 2025 ein weiteres Beteiligungsverfahren zum zweiten Entwurf durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen aus dieser Phase wurden ausgewertet und – sofern ein Anpassungsbedarf bestand – in den dritten RROP-Entwurf eingearbeitet. Die vorgenommenen Änderungen sind in den entsprechenden Dokumenten sowie in Erläuterungskarten nachvollziehbar dargestellt.