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Freitag, 09. Januar 2026 Mediadaten
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Northeim (red). Die Stadt Northeim weist ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten von Eisflächen auf sämtlichen Gewässern im Stadtgebiet verboten ist. Grundlage hierfür ist die Gefahrenabwehrverordnung. Ferner warnt die Stadt eindringlich vor der erheblichen Lebensgefahr, die von zugefrorenen Wasserflächen ausgeht.

Es wird dringend davon abgeraten, gefrorene Gewässer zu betreten, um Schlittschuh zu laufen oder spazieren zu gehen. Besonders Kinder unterschätzen häufig die Gefahr, da Eisflächen vom Ufer aus oft stabil erscheinen, tatsächlich jedoch eine deutlich geringere Tragfähigkeit aufweisen können. Erwachsene werden daher aufgefordert, ihre Vorbildfunktion wahrzunehmen, sich an das Verbot zu halten und Kinder umfassend über die Risiken aufzuklären.

Als besonders gefährlich gilt die Northeimer Seenplatte. Durch unterschiedliche Wassertemperaturen und nicht sichtbare Strömungen können sich dort plötzlich sehr dünne Eisschichten bilden, die selbst bei frostigen Temperaturen nicht tragfähig sind.

Sollte das Betretungsverbot missachtet werden und ein Einbrechen drohen, empfiehlt die Stadt, sich flach auf die Eisdecke zu legen und in Bauchlage vorsichtig in Richtung Ufer zu robben. Kommt es dennoch zu einem Eisunfall, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und sich möglichst wenig zu bewegen. Beobachtende Personen sollten umgehend die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmieren, da jede Minute im kalten Wasser die Kräfte der betroffenen Person erheblich schwächt.

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