Northeim (r). Seit dem 1. Juli sind die Abfallgebühren für das laufende Jahr fällig, darauf weist die Kreisabfallwirtschaft hin.

Wer die Gebühren nicht automatisch abbuchen lässt, sollte jetzt überweisen!

Andernfalls drohen Mahngebühren, Säumniszuschläge oder gar Vollstreckungskosten. Zusätzliche Kosten, die sich vermeiden lassen, wenn die fälligen Gebühren jetzt überwiesen werden!

Wer sich um die Einhaltung der Zahlungstermine künftig keine Gedanken machen möchte, kann am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Die fälligen Gebühren werden dann automatisch zum Termin von der Kreisabfallwirtschaft abgebucht.

Vordrucke dazu gibt es auf der Internetseite des Landkreises Northeim. Die Einzugsermächtigung gibt es dort zum Download unter www.landkreis-northeim.de/abfallgebuehren

Foto: Symbolbild