Northeim (red). Die Stadt Northeim weist darauf hin, dass das Betreten von Eisflächen auf allen öffentlichen Gewässern im Stadtgebiet ohne Freigabe durch die Stadt Northeim verboten ist und Lebensgefahr bestehen kann. Eine Freigabe kommt zurzeit aus Sicherheitsgründen nicht in Betracht. Gemäß Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Northeim ist zudem untersagt, Eisflächen mit Fahrzeugen jeglicher Art zu befahren, Löcher in das Eis zu schlagen, Steine auf die freigegebene Fläche zu werfen oder das Eis auf jegliche Art zu verschmutzen. Es werden insbesondere Eltern gebeten, ihre Kinder auf die Gefahr hinzuweisen.