Uslar (red). Die Anmeldung der Schulanfänger für alle Grundschulen der Stadt Uslar wird in diesem Jahr schriftlich durchgeführt. Die Eltern werden von den Grundschulen angeschrieben, die ihnen zugesandten Unterlagen per Post oder per E-Mail zurückzusenden. Hierbei handelt es sich um das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular, unterschriebene Schweigepflichtsentbindung, eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes bzw. eine Kopie aus dem Familienstammbuch und die Kopie vom Impfpass des Kindes (oder einen Masern-Impfnachweis).

Falls erforderlich, ist eine schriftliche Erklärung über den Besitz des Sorgerechtes bzw. bei alleinigem Sorgerecht ein entsprechender Nachweis (z. B. Gerichtsurteil) vorzulegen. Getrenntlebende Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht benötigen das schriftliche Einverständnis des anderen zur Anmeldung.

  • Schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 10.2015 bis 30.09.2016 geboren sind. Kinder, die nach dem 30.09.2016 geboren sind, können auf Antrag der Eltern bzw. Sorgeberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen aufgenommen werden. Die Grundschulen bitten für diesen Fall um vorherige telefonische Rücksprache.
  • Eltern, deren Kinder zwischen dem 07.2016 und dem 30.09.2016 geboren sind, haben die Möglichkeit ihr Kind ohne Antrag für ein Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen. Diese Entscheidung muss der entsprechenden Schule nach der Anmeldung bis zum 1. Mai 2022 schriftlich mitgeteilt werden und kann bis dahin auch schriftlich widerrufen werden.

Kinder, die im vorherigen Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden und nicht den Schulkindergarten besuchen, müssen erneut angemeldet werden. Die Unterlagen sind bis zum 30.04.2021 an die Grundschulen zurückzusenden. Bei der Anmeldung der „Kann-Kinder“ wenden die Eltern sich bis zum 30.04.2021 an die für sie zuständige Grundschule.