Northeim (lpd). Ab Mittwoch, 1. Dezember gilt im Landkreis Northeim die Corona-Warnstufe 2. Mit ihr gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens die verschärfte 2Gplus-Regel. Dies gilt etwa in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, beim Sport, beim Frisör oder bei der Beherbergung. Maskenpflicht und Abstandsgebote sind ausgeweitet. Drinnen gelten strengere Schutzmaßnahmen als draußen!

2Gplus bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Dies gilt in Warnstufe 2 für alle Veranstaltungen im Innenbereich (draußen 2G) und generell für Weihnachtsmärkte. Die 2Gplus Vorgabe erstreckt sich zudem auf die Innenbereiche von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und auf alle Körpernahen Dienstleistungen. Draußen gilt in Warnstufe 2 die Beschränkung auf 2G.

In Warnstufe 2 wird zudem die Maskenpflicht verschärft auf FFP2-Masken in allen Innenbereichen! Für Kinder im Alter zwischen dem vollendeten 6. und 14. Lebensjahr reicht eine Alltagsmaske aus. Generell gilt, dass in Warnstufe 2 nur noch bis zu 15 Personen ohne 2Gplus in Innenbereichen bzw. 2G unter freiem Himmel zusammenkommen dürfen. Beim Besuch der Innengastronomie gilt die Maskenpflicht (FFP2) bis zum Sitzplatz. Beim Besuch von Weihnachtsmärkten sowie Clubs und Diskotheken ist eine FFP2-Maske auch im Sitzen zu tragen.

Update: Aufgrund entsprechender Nachfragen weist der Landkreis Northeim darauf hin, dass die Schulen nicht unter den Begriff „Veranstaltungen“ der Corona-Verordnung fallen. Für den Schulbesuch bleibt es daher bei einer medizinischen Maske, für Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahre reicht eine textile Barriere.