Kreis Northeim (r). Für Besucherinnen und Besucher, die die Dienststellen des Landkreises Northeim betreten möchten, gilt die sogenannte 3G-Regel. Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, an den jeweiligen Eingängen einen gültigen Impf-, Genesenen oder offiziellen Testnachweis sowie ein gültiges Ausweisdokument bereitzuhalten. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen, benötigen ebenfalls ein negatives Testergebnis.

In der Kreisverwaltung selbst erfolgt die Kontrolle an der Informationszentrale im Eingangsbereich. In den Außenstellen werden Besucherinnen und Besucher von den Mitarbeitenden zu dem jeweils vereinbarten Termin am Eingang empfangen. Es wird daher gebeten, vorab einen Termin zu vereinbaren und die Personenanzahl für Termine auf das notwendige Maß, idealerweise auf nur eine Person, zu beschränken.

Auch in den Zulassungsstellen erfolgt der Einlass nach entsprechenden Einlass-Regelungen. Eine Terminvereinbarung ist hier derzeit nicht möglich. Genauere Infos über das Verhalten in den Zulassungsstellen finden Sie unter www.landkreis-northeim.de/zulassungsstellencorona Da im Landkreis Northeim ab Mittwoch die Warnstufe 2 gilt, ist beim Betreten der Gebäude außerdem eine FFP2-Maske zu tragen. Die aktuellen Testmöglichkeiten finden Sie unter https://www.landkreis-northeim.de/coronatest