Kreis Northeim (r). Das Sportstättensanierungsprogramm der SPD-geführten Landesregierung wird vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie an die aktuelle Situation angepasst. Im Rahmen des Programms werden bis zum Jahr 2020 bis zu 100 Millionen Euro für kommunale und Vereinssportstätten zur Verfügung gestellt.

Für die Förderanträge der Kommunen beim Land gibt es festgelegte Antragsstichtage. Bislang war die Frist für die Einreichung der kommunalen Anträge zum Sportstättensanierungsprogramm der 31. März 2020. In vielen kommunalen Verwaltungen wird – wie auch in der Landesverwaltung – der Betrieb zur Zeit deutlich heruntergefahren. Ebenso nimmt vor Ort die Abwicklung der Corona-Auswirkungen einen großen Raum ein. Aus diesem Grund hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die Frist der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus in diesem Jahr bis zum 30. April 2020 verlängert.

„Es ist wichtig, dass die Sportstätten in ganz Niedersachsen mit den bereitgestellten Mitteln modernisiert oder neu gebaut werden. Es ist aber verständlich, wenn die Bearbeitung der Anträge im Moment in den Kommunen nicht die Priorität haben können, die für eine sachgerechte Bearbeitung bis Ende März notwendig wäre. Darum hat die SPD-geführte Landesregierung die Frist um einen Monat verlängert,“ erklärt die örtliche SPD-Landtagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt.

Hinweis für Kommunen:

Förderanträge und sonstiger Schriftverkehr sind soweit möglich in digitaler Form an das Funktionspostfach des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu richten.