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Sonntag, 29. März 2026 Mediadaten
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Northeim (red). Vom 1. April bis 15. Juli gilt in Wäldern und in der freien Landschaft eine Leinenpflicht für Hunde. Darauf weist der Landkreis Northeim hin. In diesem Zeitraum dürfen Hunde außerhalb geschlossener Ortschaften nicht frei herumlaufen – auch dann nicht, wenn sie sich vermeintlich auf den Wegen aufhalten.

Schutz für Jungtiere in sensibler Zeit

Hintergrund der Regelung ist der Schutz wildlebender Tiere während der Brut- und Setzzeit. Viele Tierarten wie Vögel, Rehe, Hasen sowie Enten und Gänse ziehen in diesen Monaten ihren Nachwuchs auf und sind dabei besonders störanfällig. Die gesetzliche Grundlage bildet das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung.

Trotz wiederholter Hinweise komme es laut Landkreis immer wieder vor, dass Hunde in dieser sensiblen Phase frei laufen. Dabei würden Jungtiere aufgespürt, gestört oder sogar getötet – oftmals unbemerkt von den Halterinnen und Haltern. Die Leinenpflicht gelte ausdrücklich auch auf Wald- und Feldwegen sowie in der Nähe von Ortschaften. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Appell an Rücksicht und Aufmerksamkeit

Die Regelung bezieht sich auf Wälder und die freie Landschaft. Allerdings nutzen viele Wildtiere auch innerstädtische Parks und Grünanlagen zur Aufzucht ihres Nachwuchses. Der Landkreis bittet daher darum, Hunde auch in diesen Bereichen nicht unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen und besondere Aufmerksamkeit walten zu lassen.

Zudem sollten Menschen generell Abstand zu wildlebenden Tieren halten. Insbesondere Jungtiere dürfen nicht berührt werden, da dies für sie lebensgefährlich sein kann. Nach Kontakt mit Menschen könne es vorkommen, dass Elterntiere ihren Nachwuchs nicht mehr annehmen. Besonders Kinder sollten entsprechend sensibilisiert werden.

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