Northeim (r). Am Dienstag, 4. Juni 2019, können Gewerbebetriebe in der Zeit von 10:00 bis 14:00 Uhr Sonderabfälle auf dem Kreisgaragenhof in Northeim, Matthias-Grünewald-Straße 22, abgeben. Die Abgabe erfolgt gegen Gebühr und richtet sich an Gewerbetriebe, deren Sonderabfall die Menge von jährlich insgesamt 2.000 kg nicht übersteigt.

Als Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung wird ein herkömmlicher Übernahmeschein als Papierbeleg ausgestellt. Ein elektronisches Verfahren ist für Kleinanlieferer nicht vorgeschrieben.

Folgende Sonderabfälle können abgegeben werden: Spraydosen mit schädlichen Restinhalten, ölhaltige Betriebsmittel (z.B. Lappen, Ölbinder), Lösemittel, flüssige Kleber, flüssige Lacke und Farben, Fette, Wachse, nicht ausgehärtete Harze, Fotochemikalien, Säuren, Laugen, Beizmittel, Ammoniak, flüssige Holzschutzmittel, Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, PCB-haltige Kondensatoren, Laborchemikalien, Quecksilber, quecksilberhaltige Stoffe, Feinchemikalien (Putz- und Reinigungsmittel).

Weitere Sonderabfälle werden nur nach vorheriger Anmeldung bei der Kreisabfallwirtschaft angenommen, wenn hierfür Entsorgungsmöglichkeiten bestehen. Gerätebatterien und Geräteakkumulatoren aus dem Kleingewerbe werden kostenlos angenommen. Vertreiber von Batterien müssen diese jedoch über eingerichtete Rücknahmesysteme selbst entsorgen. Leuchtstoffröhren und Ölradiatoren werden als Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen auf der Hausmülldeponie Blankenhagen kostenlos angenommen.

Der nächste Termin für die Sammlung gewerblicher Sonderabfälle findet erst wieder am Dienstag, 5. November 2019 statt.

Weitere Informationen erteilt die Gewerbeabfallberatung der Kreisabfallwirtschaft unter der Telefonnummer 05551/708160.

Foto: Symbolbild