Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Samstag, 15. November 2025 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Northeim (red). Das Gewerbeamt der Stadt Northeim informiert über eine wichtige Änderung im Gewerberecht: Seit dem 1. November 2025 müssen Betriebe, die ihren Hauptsitz oder eine Zweigstelle in eine andere Gemeinde verlegen, keine separate Abmeldung mehr bei der bisherigen Behörde vornehmen.

Stattdessen ist der Betrieb künftig bei der neu zuständigen Behörde mit dem Meldegrund „Wiedereröffnung nach Verlegung aus einem anderen Meldebezirk“ anzumelden. Diese Neuerung geht auf eine Änderung der Gewerbeordnung zurück und soll den Verwaltungsaufwand für Unternehmen deutlich reduzieren.

Online-Terminvergabe und digitale Gewerbemeldung

Das Gewerbeamt weist zudem darauf hin, dass Termine zur Gewerbean-, -um- oder -abmeldung ab sofort online gebucht werden können: https://northeim.termine-reservieren.online/

Darüber hinaus können Gewerbemeldungen vollständig digital über das Serviceportal der Stadt Northeim eingereicht werden: https://service.northeim.de/buergerservice/dienstleistungen/uebersicht.html

Mit der neuen Regelung und den erweiterten Online-Angeboten soll die Gewerbeverwaltung moderner, einfacher und bürgerfreundlicher werden.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Platzhalter_WIN_Prinzip/HR_10-11-25_Eckfeld_Anzeige2.jpg#joomlaImage://local-images/Platzhalter_WIN_Prinzip/HR_10-11-25_Eckfeld_Anzeige2.jpg?width=1229&height=1063