Northeim (red). Das Gewerbeamt der Stadt Northeim informiert über eine wichtige Änderung im Gewerberecht: Seit dem 1. November 2025 müssen Betriebe, die ihren Hauptsitz oder eine Zweigstelle in eine andere Gemeinde verlegen, keine separate Abmeldung mehr bei der bisherigen Behörde vornehmen.
Stattdessen ist der Betrieb künftig bei der neu zuständigen Behörde mit dem Meldegrund „Wiedereröffnung nach Verlegung aus einem anderen Meldebezirk“ anzumelden. Diese Neuerung geht auf eine Änderung der Gewerbeordnung zurück und soll den Verwaltungsaufwand für Unternehmen deutlich reduzieren.
Online-Terminvergabe und digitale Gewerbemeldung
Das Gewerbeamt weist zudem darauf hin, dass Termine zur Gewerbean-, -um- oder -abmeldung ab sofort online gebucht werden können: https://northeim.termine-reservieren.online/
Darüber hinaus können Gewerbemeldungen vollständig digital über das Serviceportal der Stadt Northeim eingereicht werden: https://service.northeim.de/buergerservice/dienstleistungen/uebersicht.html
Mit der neuen Regelung und den erweiterten Online-Angeboten soll die Gewerbeverwaltung moderner, einfacher und bürgerfreundlicher werden.